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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 26. Juni 2025

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der EnergySmart Future GmbH, Musterstraße 123, 80331 München (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Renovierungs- und Handwerksleistungen.

1.2 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragsparteien.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2 Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Arbeiten zustande.

2.3 Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 3 Leistungsumfang

3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Vertrag.

3.2 Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden gesondert berechnet.

3.3 Der Auftragnehmer behält sich vor, gleichwertige Materialien und Produkte zu verwenden, sofern diese den vereinbarten Qualitätsstandards entsprechen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die Preise aus der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 4 Monaten oder bei erheblichen Kostensteigerungen für Material oder Lohn behält sich der Auftragnehmer Preisanpassungen vor.

4.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

4.5 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 5 Ausführungsfristen

5.1 Ausführungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.

5.2 Die Einhaltung von Ausführungsfristen setzt die rechtzeitige Erfüllung aller Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber voraus.

5.3 Höhere Gewalt, Arbeitskampf, behördliche Anordnungen und andere unvorhersehbare Ereignisse berechtigen zur Verlängerung der Ausführungsfristen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber hat alle erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen.

6.2 Der Auftraggeber stellt die Baustelle rechtzeitig zur Verfügung und sorgt für deren Zugänglichkeit.

6.3 Erforderliche Vorleistungen anderer Gewerke sind rechtzeitig fertigzustellen.

6.4 Der Auftraggeber sorgt für ausreichende Beleuchtung, Heizung und Lagerungsmöglichkeiten.

§ 7 Gefahrenübergang und Abnahme

7.1 Mit der Fertigstellung der Arbeiten geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

7.2 Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Leistungen verpflichtet, sobald diese fertiggestellt sind.

7.3 Eine Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 6 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

7.4 Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 8 Gewährleistung

8.1 Der Auftragnehmer leistet Gewähr für Material- und Handwerksfehler nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme, bei Bauwerken 5 Jahre.

8.3 Bei berechtigen Mängelrügen wird der Auftragnehmer nach seiner Wahl nachbessern oder Ersatz liefern.

8.4 Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

8.5 Die Gewährleistung entfällt bei eigenmächtigen Änderungen oder unsachgemäßer Behandlung durch den Auftraggeber.

§ 9 Haftung

9.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

9.3 Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

9.4 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

10.1 Die gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.

10.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers ist der Auftragnehmer zur Rücknahme berechtigt.

§ 11 Datenschutz

11.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur zur Vertragserfüllung und nach den geltenden Datenschutzbestimmungen.

11.2 Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist München.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

12.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher

13.1 Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

13.2 Die Einzelheiten des Widerrufsrechts ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

Kontakt

EnergySmart Future GmbH
Musterstraße 123
80331 München
Deutschland

Telefon: +49 89 123 456 789
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer: Max Mustermann
Handelsregister: HRB 123456 München
USt-IdNr.: DE123456789

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